Forst- und Jagdbetrieb Schönholz
Der Forst- und Jagdbetrieb Schönholz liegt mit einer Größe von rund 1.080 ha im brandenburgischen Havelland im so genannten Ländchen Rhinow. Als Ländchen werden Moräneninseln bezeichnet, die sich aus eiszeitlichen Schmelzwasserrinnen erheben.
Zur Geschichte des Waldes
Das ehemalige Rittergut Schönholz gehörte über lange Zeit zum Besitz der märkischen Adelsfamilie von der Hagen. Um 1650 wurde es in zwei Güter (Nord und Süd) geteilt. Während der Südteil zunächst weiterhin in Besitz der Familie von der Hagen verblieb, gelangte der Nordteil über den Verkauf im Jahre 1692 sowie über Erbschaftsfolge ab 1807 an die Familie von Kleist.
Das Schmettau‘sche Kartenwerk von 1770 zeigt für das Ländchen Rhinow die Ausdehnung weiter Heideflächen als Folge der früheren Devastierung des vormaligen Waldes. Lediglich in den umgebenden feuchteren Niederungen blieben aufgrund der für die Landwirtschaft schwierigen Verhältnisse weitläufige Erlenbruchwälder erhalten.
In der Preußische Uraufnahme von 1840 wird bereits eine Umkehrung dieser naturräumlichen Verhältnisse erkennbar. Während die Niederungen durch die landesweit durchgeführten Entwässerungen für die Landwirtschaft nutzbar wurden und der ehemalige Erlenbruchwald bis auf einige Überreste verschwand, wurden die Heideflächen überwiegend mit Kiefer aufgeforstet.
Das ab Ende des 19. Jahrhunderts aufgenommene Reichskartenwerk zeigt bereits mehr oder weniger die heutige Verteilung zwischen Wald-, Wiesen- und Feldflächen.
Ankauf, Enteignung und Rückerwerb
Im Jahr 1913 wurden beide überwiegend
landwirtschaftlich geprägten Gutsteile an den Amtmann Walter
Lange verpachtet. Dieser kaufte 1922 zunächst die rund 450 ha
große Hagen‘sche Pachtung und 1930 dazu die vormals
Kleist‘sche Pachtung mit einer Größe von
rund 250 ha.
Nach Ende des 2. Weltkrieges fiel der landwirtschaftliche Besitz, der
über 400 ha Größe umfasste, unter die
damalige Enteignungsverordnung. Walter Lange wurde aus der Gemeinde
ausgewiesen. Die Waldflächen wurden teilweise von der DDR als
volkseigener Wald bewirtschaftet; teilweise wurden sie zuvor als so
genannte Siedlerflächen aufgeteilt. Nach der Wiedervereinigung
begann der jetzige Eigentümer und Enkel von Walter Lange,
Karl-Ludwig Graf von Baudissin, im Jahr 2001 mit dem
Rückerwerb der forstwirtschaftlichen Flächen
vorwiegend im Rahmen des Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) sowie der
Flächenerwerbsverordnung. Als Verkäuferin trat
hierbei die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) auf.
Nachhaltige Vermögensbewirtschaftung
Als Rahmen der betrieblichen Zielsetzungen bestehen die gesetzlichen Vorgaben zur nachhaltigen und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des forstwirtschaftlichen Vermögens. Entsprechend dem Eigentümerwillen ist die Betriebsführung auch über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus dem Nachhaltigkeitsgrundsatz im besonderen Maße verpflichtet. So soll die Fähigkeit des Forstbetriebes, Güter zum Nutzen der gegenwärtigen und künftigen Generationen hervorzubringen, dauerhaft erhalten und weiter ausgebaut werden. In diesem vorgegebenen bzw. gewählten Rahmen soll der Betrieb der Vermögenssicherung dienen sowie als Wirtschaftsbetrieb angemessene Überschüsse erwirtschaften. Nicht zuletzt soll er die Heimatverbundenheit kommender Familiengenerationen erhalten und mit seinen Auswirkungen auf die Region das Wohl der Allgemeinheit fördern. Mit Blick auf die wechselvolle Geschichte des Betriebes versteht sich Nachhaltigkeit damit nicht als bloßer annehmbarer Zustand, sondern als ständige Herausforderung aus der Verpflichtung gegenüber der Vergangenheit und der Zukunft.
Forstbetriebsberatung (FBB) als Dienstleister
Seit dem im Jahr 2001 beginnenden Rückerwerb durch
Karl-Ludwig Graf von Baudissin ist die Forstbetriebsberatung (FBB)
mit ihrem Dienstleistungsangebot für den Betrieb
Schönholz tätig. Sie berät den
Eigentümer zu Fragen der nachhaltigen
Vermögensbewirtschaftung und zur Organisation des Betriebes.
Nachdem der Betrieb bis 2006 zunächst von der
Brandenburgischen Landesforstverwaltung betreut wurde, wird er seitdem
von der FBB in Zusammenarbeit mit einem örtlichen
Revierverwalter forstfachlich geleitet. Darüber hinaus wurde
der FBB seit 2004 die Leitung des Jagdbetriebes, der gegenüber
dem Forstbetrieb eine wesentliche dienende Funktion erfüllt,
übertragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne per E-Mail an:
Schoenholz(@)FBB-Forst.de
Weitere Informationen sowohl zum Forst- als auch zum Jagdbetrieb finden Sie, indem Sie den jeweiligen Betriebsbereich mit Hilfe der grünen Schaltflächen im oberen rechten Bereich dieser Seite auswählen.